Strafrecht

Rechtsgebiet

Strafverteidigung umfasst sowohl die Vertretung in Strafsachen als auch eine solche im Falle einer Ordnungswidrigkeit bzw. Bußgeldverfahren. Die Strafverteidigung im Strafverfahren beginnt bereits im Ermittlungsverfahren und sie setzt sich fort im Zwischenverfahren und in der Hauptverhandlung. Nach Abschluss der Hauptverhandlung kommen die Berufung und/oder die Revision in Betracht.

All diese Abschnitte weisen Besonderheiten auf, auf die ein Strafverteidiger vorbereitet sein und eingehen muss. So können Kleinigkeiten über eine Verurteilung oder einen Freispruch entscheiden. Im Bereich des Strafprozessrechts gibt es vieles zu beachten, wie unter anderem Beweiserhebungsverbote, Beweisverwertungsverbote, Aussageverweigerungsrecht, Hausdurchsuchungen, Beschlagnahme, vorläufige Festnahme und Untersuchungshaft, Zeugenbeistand, Überwachung der Telekommunikation (Festnetztelefon, Handy, etc..). Nicht immer sind polizeiliche Ermittlungsmaßnahmen rechtmäßig. Im materiellen Strafrecht decken wir alle Bereiche ab, wie z.B. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, falsche uneidliche Aussage oder Meineid, falsche Verdächtigung, Verletzung der Unterhaltspflicht, Sexualstraftaten (Vergewaltigung, Kindesmissbrauch, sexuelle Nötigung, Stalking), Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede, Vermögensdelikte, Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Untreue, Raub, Hehlerei, Erpressung, Körperverletzung, Totschlag, Mord, Straßenverkehrsdelikte, Trunkenheit im Straßenverkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtmG).


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Sigurd Fabig

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In der Kanzlei sind derzeit insgesamt 6 Fachanwälte tätig und zwar in den Bereichen Erbrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht und Familienrecht. Die Bezeichnung Fachanwalt ist ein Titel, der einem Rechtsanwalt verliehen werden kann und dem Nachweis dient, auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen zu verfügen. Hierfür ist zum einen das Bestehen einer theoretischen Prüfung erforderlich und der Nachweis praktischer Erfahrung in dem speziellen Rechtsgebiet. Um den Fachanwaltstitel auch nach Erlangung weiterhin führen zu dürfen, ist es erforderlich, jedes Jahr an fachspezifischen Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen. So wird gewährleistet, dass jeder Fachanwalt in seinem Tätigkeitsbereich immer topaktuell informiert und auf dem neuesten Stand ist.

Dr. jur. Karsten Andresen ist ebenfalls Notar.

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