Baurecht

Rechtsgebiet

Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den privaten Baubeteiligten. Der Schwerpunkt liegt bei den Beziehungen zwischen demjenigen, der ein Bauwerk in Auftrag gibt (Auftraggeber) und den Beteiligten, welche das Bauwerk planen und ausführen (wie z. B. Architekten, Ingenieure, Bauunternehmen und Handwerker) (Bauvertragsrecht). Die rechtliche Basis für das private Baurecht bilden die Vorgaben des BGB über das Werkvertragsrecht (§§ 631 ff.) und die sich mit dem Nachbarrecht beschäftigenden Vorgaben aus dem BGB (§§ 911 ff., § 936, § 1004) sowie den entsprechenden Ländergesetzen. Da das BGB das private Baurecht nicht vollständig ausgestaltet hat, wird häufig die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) mit ihren Teilen B und C herangezogen. Sie nimmt in diesem Fall die Stellung von allgemeinen Geschäftsbedingungen ein. Die Honorare für Architekten und Ingenieure ergeben sich in der Regel aus der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).

Wir beraten sie in folgenden Themenbereichen:

Werk- und Bauvertragsrecht nach VOB und BGB, insbesondere Vertragsgestaltung, Vertragsprüfung, Vertragsverhandlung, Kündigung des Werkvertrages, Abnahme, Abrechnung, Verzug und Vertragsstrafe, Gewährleistung, Mängel, Haftung, Nachbesserung, Minderung, Schadensersatz Beweissicherung und Prozessführung

Architekten- und Ingenieurrecht inklusive Preisrecht der HOAI, insbesondere Architektenwettbewerb, Vertragsgestaltung, Vertragsprüfung, Vertragsverhandlung, sowohl außergerichtlich als auch Prozessführung


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Baurecht

Dr. jur. Karsten Andresen

Rechtsanwalt, Notar
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Mert Idriz

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In der Kanzlei sind derzeit insgesamt 6 Fachanwälte tätig und zwar in den Bereichen Erbrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht und Familienrecht. Die Bezeichnung Fachanwalt ist ein Titel, der einem Rechtsanwalt verliehen werden kann und dem Nachweis dient, auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen zu verfügen. Hierfür ist zum einen das Bestehen einer theoretischen Prüfung erforderlich und der Nachweis praktischer Erfahrung in dem speziellen Rechtsgebiet. Um den Fachanwaltstitel auch nach Erlangung weiterhin führen zu dürfen, ist es erforderlich, jedes Jahr an fachspezifischen Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen. So wird gewährleistet, dass jeder Fachanwalt in seinem Tätigkeitsbereich immer topaktuell informiert und auf dem neuesten Stand ist.

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