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Familienrecht
Familienrecht
Rechtsgebiet
Das Familienrecht ist einTeilgebiet des Zivilrechts, in dem die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Abstammung und Verwandtschaft begründeten Rechtsbeziehung zwischen natürlichen Personen regelt. Dazu gehören auch das Kindschafts-, Adoptions- und das Scheidungsrecht sowie außerhalb der Verwandtschaft bestehende gesetzliche Vertretungsbefugnisse im Fall der Vormundschaft, Pflegschaft und rechtlichen Betreuung.
Das Familienrecht umfasst die Eingehung der Ehe, das eheliche Zusammenleben an sich, die Beendigung der Ehe durch Scheidung oder Aufhebung der Ehe, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Unterhalt in nichtehelichen Lebensgemeinschaften, Rangstufen bei Ehegatten- und Kindesunterhalt, Versorgungsausgleich, Vermögensausgleich bzw. Zugewinnausgleich, Ehevertrag, nichteheliche Kinder, Vormundschaft, elterliche Sorge, Kindesannahme, Güterrecht, Vaterschaftsfeststellung, Vaterschaftsanfechtung, häusliche Gewalt und Gewaltschutzgesetz, nachträgliche Verständigung wie Trennungsvereinbarungen, etc…
Wir können sie sowohl im Wege der vorsorgenden Rechtspflege beraten, wie z.B. Eheverträge, Ehescheidungsfolgenvereinbarung, etc....als auch im anwaltlichen Bereich, wenn es um die Durchsetzung ihrer Ansprüche geht, wie z.B. Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Unterhalt in nichtehelichen Lebensgemeinschaften, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, etc...
Frau Angela Jäger ist sowohl Fachanwältin für Familienrecht als auch Mediatorin. Als Mediatorin versteht Sie es gegenläufige Interessen in Einklang zu bringen und insbesondere bei familiären Auseinandersetzungen eine Lösung zu finden, die für alle von Vorteil ist. Frau Rietz ist ebenfalls schwerpunktmäßig im Familienrecht tätig und macht derzeit ihre Fortbildung zur Fachanwältin für Familienrecht. Beide Anwältinnen stehen Ihnen mit kompetenten Rat zur Seite.
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Das Ausländerrecht ist ein Teil des besonderen Ordnungsrechts, das im Kern die Einreise und den…
Baurecht
Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den privaten Baubeteiligten. Der…
Erbrecht
Das Erbrecht regelt die Angelegenheiten eines Erblassers im Todesfall.
Gerne beraten wir sie…
Familienrecht
Das Familienrecht ist einTeilgebiet des Zivilrechts, in dem die Rechtsverhältnisse der durch Ehe,…
Mietrecht
Das Mietrecht regelt hauptsächlich die Beziehungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter, es kann…
Pferderecht
Schleswig-Holstein ist ein Bundesland, in dem viel Pferdezucht und Pferdesport betrieben wird, aber…
Strafrecht
Strafverteidigung umfasst sowohl die Vertretung in Strafsachen als auch eine solche im Falle einer…
Verkehrsrecht
Nach einem Verkehrsunfall muss der entstandene Schaden reguliert werden. Hier können viele…
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Für alle Fälle und speziell für Sie!
Unsere langjährige Erfahrung, das Wissen und die Konzentration auf die individuellen Fachbereiche prägen die Qualität der Tätigkeit der Kanzlei Dres. jur. Andresen und Kollegen.
In der Kanzlei sind derzeit insgesamt 6 Fachanwälte tätig und zwar in den Bereichen Erbrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht und Familienrecht. Die Bezeichnung Fachanwalt ist ein Titel, der einem Rechtsanwalt verliehen werden kann und dem Nachweis dient, auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen zu verfügen. Hierfür ist zum einen das Bestehen einer theoretischen Prüfung erforderlich und der Nachweis praktischer Erfahrung in dem speziellen Rechtsgebiet. Um den Fachanwaltstitel auch nach Erlangung weiterhin führen zu dürfen, ist es erforderlich, jedes Jahr an fachspezifischen Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen. So wird gewährleistet, dass jeder Fachanwalt in seinem Tätigkeitsbereich immer topaktuell informiert und auf dem neuesten Stand ist.
Dr. jur. Karsten Andresen ist ebenfalls Notar.
Damit wir unsere Arbeit für Sie schnell und effizient ausführen können, steht uns und Ihnen ein hochqualifiziertes Team an Mitarbeitern zur Verfügung.
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