Ausländerrecht

Rechtsgebiet

Das Ausländerrecht ist ein Teil des besonderen Ordnungsrechts, das im Kern die Einreise und den Aufenthalt von Menschen regelt, die nicht die Staatsangehörigkeit des Aufenthaltsstaates besitzen.  Gegenstand des Ausländerrechts können Bestimmungen über das Reisen, die Niederlassung, die Erwerbstätigkeit, die Integration, die soziale Sicherung und das Steuerrecht sein. Die gesetzlichen Grundlagen, die die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern in der Bundesrepublik Deutschland betreffen, sind das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und für EWR-Bürger im Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU). In diesen Gesetzen wird folgendes geregelt: die Einreise- und Aufenthaltsvoraussetzungen, Erteilung und Versagung von Aufenthaltstiteln, den Widerruf von Aufenthaltstiteln, die Zurückweisung an der Grenze, den Eintritt der Ausreisepflicht, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, etc....

Dann gibt es noch die Aufenthaltsverordnung (AufenthV). Diese regelt bspw. Passersatzpapiere, die Befreiung von der Passpflicht, Befreiungen vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels, das Visumverfahren, Gebühren für Passersatz, Visum, u. a., ausweisrechtliche Pflichten, Vordruckmuster für Ausweise und Aufenthaltstitel, Führung bestimmter Dateien, Ordnungswidrigkeiten

Das Anerkennungsverfahren von Asylbewerbern regelt das Asylgesetz. Nach diesem Gesetz bestimmt sich die Flüchtlingseigenschaft, der subsidiäre Schutz, Aufenthaltsstatus während des Anerkennungsverfahren, etc..

Rechtsanwalt Sigurd Fabig ist seit über 20 Jahren in diesem Bereich tätig und steht Ihnen mit seiner ganzen Erfahrung zur Seite. 

 


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In der Kanzlei sind derzeit insgesamt 6 Fachanwälte tätig und zwar in den Bereichen Erbrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht und Familienrecht. Die Bezeichnung Fachanwalt ist ein Titel, der einem Rechtsanwalt verliehen werden kann und dem Nachweis dient, auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen zu verfügen. Hierfür ist zum einen das Bestehen einer theoretischen Prüfung erforderlich und der Nachweis praktischer Erfahrung in dem speziellen Rechtsgebiet. Um den Fachanwaltstitel auch nach Erlangung weiterhin führen zu dürfen, ist es erforderlich, jedes Jahr an fachspezifischen Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen. So wird gewährleistet, dass jeder Fachanwalt in seinem Tätigkeitsbereich immer topaktuell informiert und auf dem neuesten Stand ist.

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