Arbeitsrecht

Rechtsgebiet

Unsere Kanzlei berät und vertritt Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen arbeitsrechtlichen Fragen. Die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer - das sog. Individualarbeitsrecht - steht dabei im Vordergrund. Wir beraten bei der Entstehung und Ausgestaltung von neuen Arbeitsverhältnissen durch Arbeitsvertrag, bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen infolge Kündigung, Befristung oder Aufhebungsvertrag sowie über die vielfältigen Regelungen, die während des bestehenden Arbeitsverhältnisses zu beachten sind.

Das Entstehen von neuen Arbeitsverhältnissen bedarf einer genauen Prüfung, was die rechtliche Ausgestaltung angeht. So können wir für Sie als Arbeitnehmer z. B. einen neuen Arbeitsvertrag überprüfen, um hier evtl. Nachteile herauszufiltern und ggf. Änderungsvorschläge zu unterbreiten. Ebenso können wir für Sie als Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag entwerfen und dabei individuell auf Ihre Wünsche eingehen.

Im Bereich des bestehenden Arbeitsverhältnisses beraten wir Sie zu Problemfeldern wie Abmahnung, Lohnzahlung, Überstunden, Gehaltsansprüche, Betriebsübergang, Versetzung, Mobbing, Mutterschutz, Behindertenrecht, Arbeitszeitregelungen, Teilzeit, Betriebsverfassungsrecht, Elternzeit, Erziehungsurlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Streik, Tarifvertragsrecht, Mitbestimmung des Betriebsrats, das Weisungsrecht bzw. Direktionsrecht des Arbeitgebers, Wochenendarbeit, Bereitschaftsdienst, Urlaub, Insolvenz, Arbeitszeugnis, etc. ...

Das Arbeitsverhältnis kann auf verschiedene Weise beendet werden. Hauptursache ist die Kündigung. Diese kann durch den Arbeitgeber oder Arbeitnehmer erfolgen. Man differenziert zwischen der betriebsbedingten, verhaltensbedingten und der personenbedingten Kündigung. Für die Erhebung von Kündigungsschutzklagen oder Klagen wegen unwirksamer Befristung des Arbeitsverhältnisses sind Fristen einzuhalten. Auch ein Aufhebungsvertrag oder eine Anfechtung des Arbeitsvertrages können zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses führen.

Als Arbeitnehmer beraten wir Sie über Ihre Chancen, durch Klage vor dem Arbeitsgericht Ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder eine Abfindung zu bekommen sowie über die sozialrechtlichen Folgen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses wie z. B. Arbeitslosengeld, Sperrzeit etc.. Wir vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht. Als Arbeitgeber können wir Sie schon vor Ausspruch der Kündigung beraten über die einzuhaltenden gesetzlichen Voraussetzungen und eventuelle betriebsverfassungsrechtliche oder tarifliche Sonderregelungen.


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    Horst Blümel

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    In der Kanzlei sind derzeit insgesamt 6 Fachanwälte tätig und zwar in den Bereichen Erbrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht und Familienrecht. Die Bezeichnung Fachanwalt ist ein Titel, der einem Rechtsanwalt verliehen werden kann und dem Nachweis dient, auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen zu verfügen. Hierfür ist zum einen das Bestehen einer theoretischen Prüfung erforderlich und der Nachweis praktischer Erfahrung in dem speziellen Rechtsgebiet. Um den Fachanwaltstitel auch nach Erlangung weiterhin führen zu dürfen, ist es erforderlich, jedes Jahr an fachspezifischen Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen. So wird gewährleistet, dass jeder Fachanwalt in seinem Tätigkeitsbereich immer topaktuell informiert und auf dem neuesten Stand ist.

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