Notar

Rechtsgebiet

Rechtsanwalt Dr. jur. Karsten Andresen ist auch Ihr Ansprechpartner als Notar. 

Er war von 2012 an zunächst die Notarvertretung von Dr. jur. Hansjörg Andresen bis zu dessen altersbedingten Ausscheiden aus dem Amt im Jahre 2015. Von 2015 an war Dr. jur. Karsten Andresen auch Notariatsverwalter bis 2017. 2016 machte er die Notarprüfung, die er auf Anhieb bestand. Im März 2017 wurde er dann zum Notar ernannt.

Was macht bzw. was ist eigentlich ein Notar?

Der Notar nimmt eine öffentliche Aufgabe wahr. Er ist Träger eines öffentlichen Amtes, das ihm vom Staat verliehen wurde und ihn in dieser Funktion zum Hoheitsträger macht. Der hauptsächliche Tätigkeitsbereich des Notars ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften jeglicher Art und von Tatsachenfeststellungen, z. B. Beglaubigungen, Wechselprotest, Feststellungsurkunde, etc...

Er ist zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet, ganz im Gegensatz zum Rechtsanwalt, der Interessenvertreter ist. Die Kernbereiche, in denen der Notar für Sie tätig wird, sind folgende Rechtsgebiete:

Grundstücksrecht (v. a. Grundstückskaufverträge, Grundpfandrechte, Grunddienstbarkeiten).
Familienrecht (Eheverträge, Vorsorgevollmachten, Erklärungen im Kindschaftsrecht, wie Vaterschaftsanerkennungen, Unterhaltsverpflichtungen), Sorgeerklärungen.
Gesellschaftsrecht (Gründungen von GmbHs und Aktiengesellschaften, Umwandlungen, Satzungsänderungen, Handels- und Vereinsregisteranmeldungen, auch für Zweigniederlassungen von Gesellschaften nach ausländischem Recht, z. B. wie bei der englischen Ltd. (Limited)).
Erbrecht (Beurkundung von Testamenten, europäische Nachlasszeugnisse, Erbverträgen, Erbscheinsanträgen etc.).

Die notarielle Form wird von Gesetzes wegen angeordnet. Diese gesetzliche Formvorschrift soll verschiedene Funktionen erfüllen. Diese Funktionen sind:


Gültigkeitsfunktion: Ohne notarielle Beurkundung ist das Rechtsgeschäft nichtig, bspw Grundstückskaufverträge.
Warnfunktion: Der Erklärende soll wegen der Risiken des Geschäfts vor übereilten Bindungen geschützt werden.
Beweisfunktion: Die Form soll beweiskräftig klarstellen, ob und mit welchem Inhalt das Geschäft zustande gekommen ist.
Beratungsfunktion: Die notarielle Beurkundung soll darüber hinaus eine sachkundige Beratung und Belehrung der Beteiligten sicherstellen.
Kontrollfunktion: Ausnahmsweise kann durch notarielle Beurkundung auch eine behördliche Überwachung gewährleistet werden. Bestimmte beurkundungspflichtige Rechtsgeschäfte lösen Steuerpflichten der Beteiligten aus (bspw. Schenkungsversprechen: Schenkung- oder Erbschaftsteuer, Grundstückskaufvertrag: Grunderwerbsteuer, etc…), die dann vom Notar an die jeweils zuständigen Stellen mitgeteilt werden müssen.  

Dr. jur. Karsten Andresen kann Sie im notariellen Bereich vollumfassend und kompetent beraten, sei es Grundstücksrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht oder Familienrecht. Aufgrund seiner zusätzlichen Qualifikation als Fachanwalt für Erbrecht kann er Sie insbesondere in diesem Bereich beraten und die für Sie richtige Lösung finden, seien es Einzeltestamente, Ehegattentestamente, Erbverträge, Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge, etc…

Tatkräftig unterstützt wird Dr. jur. Karsten Andresen von seinen beiden Mitarbeiterinnen, Christin Fierka und Svenja Nissen.

Frau Fierka ist ausgebildete Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte. 2016 machte sie eine Fortbildung zur Notarfachwirtin, die sie erfolgreich bei der Notarkammer Berlin absolvierte. Seit Juli 2016 darf Sie die Bezeichnung Notarfachwirtin führen. Der Notarfachwirt ist eine Berufsbezeichnung für besonders qualifizierte Mitarbeiter in Notarbüros.

Svenja Nissen ist ebenfalls ausgebildete Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte und ist gemeinsam mit Frau Fierka schwerpunktmäßig im notariellen Bereich tätig.

Ihre Ansprechpartner

Arbeitsrecht

Dr. jur. Karsten Andresen

Rechtsanwalt, Notar
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Schwerpunkte:

  • Erbrecht
  • Pferderecht
  • Handels- und Gesellschaftsrecht 
  • Agrarrecht
  • Privates Baurecht  
  • Insolvenzrecht
  • Grundstücksrecht
  • Tierarzthaftung 
  • Einstellverträge
  • Pferdekaufverträge 
  • Vertragsrecht

Christin Fierka

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte und geprüfte Notarfachwirtin, Notariat

Svenja Nissen

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, Sekretariat Rechtsanwalt Dr. Karsten Andresen, Notariat, Buchhaltung

Rieke Pax

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, Notariat


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Für alle Fälle und speziell für Sie!

Unsere langjährige Erfahrung, das Wissen und die Konzentration auf die individuellen Fachbereiche prägen die Qualität der Tätigkeit der Kanzlei Dres. jur. Andresen und Kollegen.

In der Kanzlei sind derzeit insgesamt 6 Fachanwälte tätig und zwar in den Bereichen Erbrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht und Familienrecht. Die Bezeichnung Fachanwalt ist ein Titel, der einem Rechtsanwalt verliehen werden kann und dem Nachweis dient, auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen zu verfügen. Hierfür ist zum einen das Bestehen einer theoretischen Prüfung erforderlich und der Nachweis praktischer Erfahrung in dem speziellen Rechtsgebiet. Um den Fachanwaltstitel auch nach Erlangung weiterhin führen zu dürfen, ist es erforderlich, jedes Jahr an fachspezifischen Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen. So wird gewährleistet, dass jeder Fachanwalt in seinem Tätigkeitsbereich immer topaktuell informiert und auf dem neuesten Stand ist.

Dr. jur. Karsten Andresen ist ebenfalls Notar.

Damit wir unsere Arbeit für Sie schnell und effizient ausführen können, steht uns und Ihnen ein hochqualifiziertes Team an Mitarbeitern zur Verfügung.

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Unsere langjährige Erfahrung, das Wissen und die Konzentration auf die individuellen Fachbereiche prägen die Qualität der Tätigkeit der Kanzlei Dres. jur. Andresen und Kollegen. Regelmäßiger Wissensaustausch sowie Fortbildungen sichern die Kompetenz.

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